Heilpraktiker

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker oder Heilpraktikerin ist in Deutschland geschützt und umfasst Praktikzierende, die ihren Beruf nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 ausüben. Jeder Heilpraktiker und jede Heilpraktikerin müssen eine staatliche Erlaubnis besitzen, ihren Beruf ausüben zu dürfen. Im Gegensatz zu praktizierenden Ärzten müssen ein Heilpraktiker oder eine Heilpraktikerin jedoch keine ärztliche Approbation vorweisen. Der Beruf ist ein so genannter freier Beruf. Den Beruf Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin kann man nicht in einer Ausbildung erlernen. Es gibt kein maßgebliches Ausbildungsgesetz und keine deutschlandweit einheitlichen Prüfungen. Einzige Voraussetzung um Heilpraktiker oder Heilpraktikerin zu werden sind ein Hauptschulabschluss, eine körperlich und geeignete Grundvoraussetzung für den Beruf und ein Mindestalter von 25 Jahren. Das Gesundheitsamt muss zudem der Ausübung des Berufs zustimmen und prüft diese durch eine mündliche und eine schriftliche Prüfung.

heilpraktiker

Der Begriff Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegt hingegen strengeren Kriterien für die Ausübung des Berufs als Heilpraktiker für Psychotherapie. Nur ausgebildete psychologische Psychotherapeuten oder ärztliche Psychotherapeuten dürfen die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie führen. Ein Heilpraktiker Psychotherapie ist ein Spezialist auf seinem Gebiet und arbeitet meist in psychiatrischen Einrichtungen eng mit Psychiatern zusammen. Den Titel Heilpraktiker für Psychotherapie ohne Zulassung zu tragen zieht hohe Strafen nach sich.

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